Immobilienbewertung: Bewertung von
Immobilien in Berlin
Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zum Thema Immobilienbewertung in Berlin,
Mein Name ist Michael Schröder. Ich bin
Steuerberater mit dem Tätigkeitsschwerpunkt
Immobiliensteuerrecht
in Berlin. Ich war u. a. Dozent beim Zertifikatslehrgang
"Qualifizierung von Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Beleihungswertermittlung". Dieser Lehrgang wurde von der IHK Berlin in Zusammenarbeit mit dem Verband der vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg sowie dem RDM und
VDM durchgeführt..
Sie werden sich vielleicht fragen,
warum ein Steuerberater sich mit der
Immobilienbewertung beschäftigt. Das ist ganz
einfach: Durch eine richtige Immobilienbewertung lassen sich z. T.
enorme Steuerersparnissee erzielen bzw. Streitigkeiten mit dem Finanzamt vermeiden..
Wenn Sie der Meinung sind, dass die
Immobilienbewertung des Finanzamtes nicht zutreffend ist, dann prüfe
ich vorab
kostenlos, ob Sie mit einem
Immobiliengutachten Steuern sparen.
Sie können auch gerne vorab selbst
kostenlos online eine Immobilienbewertung
anhand des Ertragswertverfahrens durchführen. Bitte beachten Sie,
dass der so ermittelte Ertragswert durch die Berücksichtigung von
objektspezifischen Grundstücksmerkmalen wie z.B. Baumängel,
Bauschäden, wirtschaftliche Überalterung, unterdruchschnittlichen
Erhaltungszustand und marktuntypischen Erträgen vom Verkehrswert
abweichen kann. Hier hilft dann nur ein Immobiliengutachten weiter.
Mit einer Immobilienbewertung in Berlin Einkommensteuern sparen
-
Die Einlage einer Immobilie in ein
Betriebsvermögen sollte für die höchst möglichen Abschreibungen
durch ein
Immobiliengutachten dokumentiert
werden..
-
Die Entnahme einer Immobilie aus
dem Betriebsvermögen sollte es zu einer möglichst geringen
Aufdeckung von stillen Reserven kommen und vor allem durch ein
Immobiliengutachten dokumentiert werden..
-
Die Aufteilung des Kaufpreises
auf Gebäude und Modernisierung, Grund und Boden sollte für eine
maximale Abschreibung durch ein
Immobiliengutachten dokumentiert werden..
Immobilienbewertung zum Zwecke der Erbschaftssteuer
Ich kann aus der Praxis sagen, dass die von den
Berliner Finanzämtern angesetzten Immobilienwerte oft zu hoch sind.
Die
Immobilienbewertung ist gesetzlich
geregelt. Die
gesetzlich
vorgesehene Immobilienbewertung ist ein pauschales
Bewertungsverfahren, was die Besonderheiten einzelner Immobilien
unberücksichtigt lässt. Aus diesem Grund, kommen die Finanzämter
(per Gesetz) oft zu viel zu hohen Immobilienwerten. Sie haben jedoch
die Möglichkeit durch ein
Immobiliengutachten die standardisierte
Immobilienbewertung zu widerlegen. Folgende Punkte können den Wert Ihrer Immobilie erheblich verringern::
-
Altlasten
-
Denkmalschutz
-
Baulasten
-
Dienstbarkeiten
-
Erschließungskosten
-
Sanierungsbedürftigkeit
-
usw..
Sie haben die Möglichkeit, sich gegen eine zu hohe
Bewertung mit einem sach- und fachgerechten
Immobiliengutachten zu wehren. Steuerersparnisse z.
B. bei der
Erbschaftsteuer von 10.000 Euro
und mehr sind möglich. Die Kosten für ein
Immobiliengutachten in Berlin sind daher gut investiert.
Wie läuft die Bewertung Ihrer Immobilie ab?
- kostenlose Prüfung
zunächst prüfe ich kostenlos, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilie
lohnt.
-
Auftrag
Erst nach der kostenlosen Prüfung erteilen Sie den Auftrag für die Bewertung Ihrer Immobilie. Erst nach der kostenlosen Prüfung erteilen Sie den Auftrag für die Bewertung Ihrer Immobilie.
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Besichtigung
Zuerst führen wir eine Ortsbesichtigung der zu bewertenden
Immobilie durch. Der Zustand der Immobilie wird mit Fotos
dokumentiert.
-
Bewertung Ihrer Immobilie
Alle wertbeeinflussenden Faktoren werden ermittelt und ihre
Richtigkeit überprüft. Dann wird das richtige
Wertermittlungsverfahren bestimmt.
-
Gutachten
Die Bewertung wird schließlich in einem Immobiliengutachten dokumentiert und der
Verkehrswert ausgewiesen. Alle Rechenschritte werden ausführlich begründet und mit
Quellen nachprüfbar belegt.
Eine Immobilienbewertung zum Zwecke der
Besteuerung erfordert fundierte betriebswirtschaftliche, bautechnische und steuerrechtliche Kenntnisse. Alle Gutachten werden daher in
Zusammenarbeit mit einem kompetenten und öffentlich bestellten und
technisch versierten Diplom-Sachverständigen (DIA), zertifiziert
nach DIN EN 45 013, nach anerkannten Grundsätzen und gesetzlichen
Bestimmungen erstellt. Die fachliche Zusammenarbeit eines
Sachverständigen mit einem Steuerberater kommt der
Immobilienbewertung und damit Ihnen zu Gute.
Fordern Sie gleich meine kostenlose
Prüfung per E-Mail an:
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